Altstadtlauf – Startgelder können erstattet werden
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Altstadtlauf – Startgelder können erstattet werden

Altstadtlauf – Startgelder können erstattet werden

Wichtige Informationen zur weiteren Vorgehensweise

Durch die Maßnahmen zur Eingrenzung der Corona-Infektionen waren wir leider gezwungen, den Griesson – deBeukelaer Altstadtlauf abzusagen.
Da heute niemand sagen kann, wann wieder Großveranstaltungen möglich sind und auch wegen des immensen Vorbereitungsaufwandes wird es in diesem Jahr keinen Ersatztermin geben können.

Für die Rückabwicklung haben wir folgendes festgelegt:
Alle, die eine Einzelmeldung oder Sammelmeldung abgegeben haben (Anmelder) erhalten am 20.03.2020 eine oder mehrere Mails (pro Meldung/Sammelmeldung eine) in der das Verfahren für eine gewünschte Startgelderstattung näher beschrieben ist.

Wir bitten keine Rücklastschriften zu generieren, da hierbei der Verein die erheblichen Bankgebühren zusätzlich zu tragen hat.

Die bereits in der Vorbereitung entstandenen Kosten sind enorm.
Deshalb kann uns jeder helfen, der auf die Rückzahlung seines Startgeldes verzichtet.